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5. Praktische Arbeit im Holsteinischen Brustzentrum
5.1. Allgemeine Anforderungen
Für ein Brustzentrum gelten hohe Anforderungen, die die Kooperationspartner zu erfüllen haben. Im Einzelnen können die beteiligten Krankenhäuser nach folgenden Grundsätzen arbeiten bzw. folgende Leistungen erbringen:
- Anerkennung der DMP-Grundlagen,
- Behandlung gemäß der geplanten S 3 Richtlinien der Deutschen Krebsgesellschaft, soweit nicht eine Modifikation durch das DMP notwendig ist,
- Zusammenarbeit mit den Schwerpunktpraxen, u.a. des Medizinischen Qualitätsnetzes Westküste, der Medizinische Qualitätsgemeinschaft Rendsburg und des Medizinischen Praxisnetzes Neumünster,
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Gynäkologen, Radiologen, Onkologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmedizinern, Pathologen und Psychoonkologen der Häuser,
- Regelmäßige Klinik- und fachübergreifende Videofallkonferenzen mit digitaler Bild- und Befundunterstützung,
- Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen in den Einzugsgebieten der Krankenhäuser,
- Organisation von mindestens zwei krankenhausübergreifenden zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen – gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten im Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen in Heide und in den anderen Krankenhäusern.
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